Man muss schon voller Erstaunen feststellen, wie die Forderung nach der Rückweisung von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen immer wieder hochkocht.
Besonders faszinierend ist dabei die Hartnäckigkeit, mit der einige politische Akteure – allen voran die selbsternannten Kanzlerkandidaten der CDU/CSU – diese Forderung in den Raum stellen. Man könnte fast meinen, es handele sich um eine Art politisches Ritual, das regelmäßig wiederholt werden muss, um bestimmte Wählergruppen zu besänftigen.
Diese Forderung ist nicht nur rechtlich fragwürdig, sondern auch moralisch bedenklich. Das europäische Recht, insbesondere die Dublin-III-Verordnung und die Genfer Flüchtlingskonvention, sieht klare Regelungen für den Umgang mit Asylsuchenden vor. Eine pauschale Rückweisung würde gegen diese Regelungen verstoßen und das Prinzip des Non-Refoulement verletzen – ein Grundsatz, der besagt, dass niemand in ein Land zurückgeschickt werden darf, in dem ihm Verfolgung droht.
Aber warum sollten wir uns um solche Details kümmern? Schließlich geht es ja darum, politische Punkte zu sammeln und Wählerstimmen zu gewinnen. Dass dabei grundlegende Menschenrechte und internationale Verpflichtungen über Bord geworfen werden, scheint nebensächlich zu sein. Es ist geradezu zynisch zu beobachten, wie politische Akteure bereit sind, fundamentale Rechtsprinzipien zu opfern, um kurzfristige politische Vorteile zu erzielen.